Die "Militia Templi" umfasst gemäß der Regel folgende Kategorien von Mitgliedern:

Effektive Mitglieder:

Aufzählung

Ritter mit feierlicher Profeß die sich mit der Investitur und den privaten  Gelübden dauerhaft der Militia weihen und sich verpflichten die drei klassischen evangelischen Räte, Gehorsam, Armut und Keuschheit (Zölibat) gemeinsam mit der öffentlichen Glaubensbezeugung (viertes Gelübde) zu befolgen.

Aufzählung

Ritter ohne Profeß (oder "in Obedienz") die sich mit der Investitur und den privaten Gelübden des Gehorsams und der öffentlichen Glaubensbezeugung dem Dienst der Militia stellen und sich verpflichten, die Vollkommenheit des christlichen Lebens anzustreben.

Den Effektiven Mitgliedern gleichgestellt sind die:

Aufzählung

Damen: Ihr Dienst ist in einer eigenen Körperschaft koordiniert, die im Bereich der Organisation der Präzeptorei und der Komturei angesiedelt ist.

Angegliederte Mitglieder:

Aufzählung

Oblaten (Ritter und Damen der Hingabe): Sie dienen in den Reihen der Militia,
legen jedoch nur ein dauerndes oder zeitweiliges Gelöbnis der Treue zu den Ordensverfassungen ab.

Aufzählung

Knappen für die je ein Ritter die direkte persönliche Verantwortung übernimmt. Dies bis zur Volljährigkeit oder bis zur Zulassung zum Noviziat.

 

   Angegliederte Mitglieder sind auch die Kapläne (Katholische Bischöfe und Priester) und die mit dem Kreuz der Militia "Dekorierte" (Verdienstvolle).
    Zur Profeß und/oder zur Investitur können nach einem mindestens einjährigen Noviziat zugelassen werden, diejenigen, die das 21. Lebensjahr vollendet hat, einen guten Leumund hat und bereit ist, sich unwiderruflich für den Orden einzusetzen.

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